Instrumentenmietvertrag mit Kaufoption für die Wee-Pipe in A

§1 Vertragsgegenstand

Der Mieter mietet vom Vermieter folgendes Musikinstrument:

Wee-Pipe schottisch
Neupreis:531,50 €
monatlicher Mietpreis:33,33 €

Der Vermieter macht von der sog. „Kleinunternehmerregelung“, gemäß § 19 UStG Gebrauch. Sowohl der Neupreis als auch der Mietpreis werden daher ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet.

§2 Mietbedingungen

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Instrument sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, sowie insbesondere vor der Einwirkung von Feuchtigkeit und Hitze zu bewahren. Über die konkreten Pflegeempfehlungen erhält der Mieter vom Vermieter schriftliche Empfehlungen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, das gemietete Instrument an Dritte weiter zu geben, insbesondere unter zu vermieten.

Schäden am Mietinstrument während der Mietdauer sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich (E-Mail-Mitteilung ausreichend) anzuzeigen. Reparaturen die durch Verschulden des Mieters notwendig werden, werden diesem in Rechnung gestellt. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter in Auftrag gegeben werden. Sollten die Reparaturkosten den Restwert des Instruments nach § 1 übersteigen wird dessen Zahlung sofort fällig. Das Instrument geht dann in das Eigentum des Mieters über und gilt als vollständig von diesem gekauft. Gleiches gilt bei Verlust oder Zerstörung des Instruments.

§3 Kündigungsmöglichkeiten, Vertragslaufzeit, Kaufoptionen

Der Mieter kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende kündigen, jedoch frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Hierbei hat der Mieter die Option, das Instrument zum jeweiligen Restwert, zu ermitteln aus der nachfolgenden Tabelle, käuflich zu erwerben.

ab MietmonatRestwertab MietmonatRestwertab MietmonatRestwert
7386,20 €13261,66 €19137,12 €
8365,44 €14240,90 €20116,36 €
9344,69 €15220,14 €2195,60 €
10323,93 €16199,39 €2274,84 €
11303,17 €17178,63 €2354,09 €
12282,42 €18157,87 €2433,33 €

Im Falle des käuflichen Erwerbs zum jeweiligen Restwert wird auf diesen gemäß der „Kleinunternehmerregelung“, vgl. §1, keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Der Mietvertrag endet nach Ablauf von 24 Monaten automatisch. Das Instrument geht dann in das Eigentum des Mieters über und gilt als vollständig von diesem gekauft.

Bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist dieser angehalten, das Instrument sachgerecht und gepolstert auf eigene Kosten an Folk.World zurück zu senden. Der Kunde ist bis zur Zustellung bei Folk.World für das Instrument verantwortlich und haftet für Transportschäden oder Verlust. Es wird empfohlen das Instrument versichert und mit Sendungsverfolgungsnummer aufzugeben. Diese sogenannte Trackingnummer ist Folk.World mitzuteilen. Es emfiehlt sich das Rücksendeformular von Folk.World zu nutzen. Die Rücksendeadresse ist dem Rücksendeformular zu entnehmen.

§4 Vertragsbeginn, Fälligkeiten

Mietbeginn startet mit Erhalt der Ware (siehe Lieferschein, Bestandteil dieses Mietvertrags). Ein Mietmonat beginnt zum ersten vollen Monat nach Erhalt des Instruments. Die Monatsmiete ist zu Beginn des Mietmonates, jedoch spätestens am 3. Werktag im Voraus fällig. Die monatliche Miete wird via SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

§5 SEPA-Lastschriftmandat

Für die Zahlungen der monatlichen Mieten hat der Mieter durch den Bestellprozess im Webshop einen externen Zahlungsanbieter gewählt und dort eine Einzugsermächtigung hinterlegt. Mit Abschluss dieses Vertrags ist der Vermieter berechtigt die Fälligkeiten über diesen Zahlungsanbieter einzuziehen.

§6 Sonstiges

Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden. Etwaige Forderungen an den Mieter bleiben bestehen. Bei Beendigung des Vertrages besteht durch den Mieter kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung der letzten Monatsmieten. Für jede über das normale Maß der Abnutzung hinausgehende Beschädigung ist der Mieter haftbar und zu Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter hat das Instrument bei SINFONIMA versichert.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages erfordern die Schriftform. Dies gilt auch für die Abschaffung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden keine getroffen.

Die Unwirksamkeit und Undurchführbarkeit einzelner Vorschriften dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem beiderseitigen angestrebten, wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommen. Entstehende Lücken sind im Wege der Vertragsauslegung zu schließen.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Viersen.